Allgemeine Vermietbedingungen Wohnwagen

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist nur die Anmietung eines Wohnanhängers. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht.

2. Mindestalter des Mieters, Führerschein
Der Mieter bzw. der Fahrer muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen deutschen Führerschein der Klasse BE sein.

3. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
Wartungs und Verschleißreparaturen, Haftpflichtversicherung, Ausstattung des Fahrzeugs nach Inventarliste bzw. Übergabeprotokoll und 11 Kg Gasflasche.

4. Reservierung
Die Wohnwagenreservierung ist nach Abschluss des Vertages verbindlich. Das Nichteinhalten von Zahlungsfristen gilt als Rücktritt. Der Vermieter ist dann nicht mehr an die Reservierung gebunden.

5. Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss hat der Mieter eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restsumme ist bis spätestens bei Fahrzeugübernahme fällig.

6. Stornokosten
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises
Bis 10 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
Danach 75% des Gesamtpreises

7. Kaution
Der Mieter hinterlegt unverzinslich, spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs, eine Kaution von € 500,00 in bar. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Wohnanhängers an den Mieter zurückgezahlt. Das enthebt den Mieter jedoch nicht von der Haftung für verdeckte, bei der Rückgabe nicht sofort feststellbare oder übersehene Beschädigungen am Wohnanhänger. Fehlende Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattung müssen vom Mieter voll ersetzt werden. Der Vermieter kann sämtliche Forderungen an den Mieter mit der Kaution verrechnen.

8. Fahrzeugübernahme
Falls nicht anders vereinbart, gilt als Übernahme- und Rückgabeort das Firmengelände des Vermieters. Bei Übergabe des Wohnanhängers ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen und von beiden Parteien zu unterschreiben. Es gilt als Vertragsbestandteil.

9. Rückgabe
Das Fahrzeug ist termingerecht an den Vermieter zurück zu geben. Es werden € 100,00 für ein nicht gereinigtes und / oder nicht entleertes WC (oder ähnliche Einrichtung) berechnet. Wird der Wohnanhänger verschuldet oder unverschuldet durch den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgebracht, so wird als Schadenersatz pro Tag der doppelte Mietpreis berechnet. Bei Zurückbringen der Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Termin hat der Mieter kein Anspruch auf einen Ausgleich oder Erstattung für die verkürzte Mietdauer.

10. Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei Ausfall des Mietgegenstandes besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden.

11. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

12. Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die regelmäßige Kontrolle von Reifendruck und allgemeiner Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs Sorge zu tragen. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Straftaten oder zur Weitervermietung oder Verleihung zu nutzen..

13. Reparaturen
Arbeiten wie z.B. Reifenwechsel, Auswechseln von Glühbirnen, etc. sind vom Mieter selbst durchzuführen. Reparaturen, welche notwendig sind, um die Verkehrssicherheit oder Betriebssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag in Höhe von € 50,00 ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Darüber hinaus gehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reparatur mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in den dafür vorgesehenen Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter nur gegen Vorlage von ordentlichen Belegen im Original.

14. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen (ggf. mit Bildern).

15. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter unbeschränkt für alle verursachten Schäden. Die Regelung in Punkt 7 der Allgemeinen Vermietbedingungen bleibt hiervon unberührt. Die Beweislast dafür, dass ihm kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Fahrzeug trifft, trägt der Mieter. Zudem haftet der Mieter für Schäden, welche dadurch entstehen, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug führt.

16. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat.

17. Rauchverbot / Mitnahme von Tieren
Es ist untersagt, im Wohnanhänger zu Rauchen, Tiere mitzuführen oder Tiere dort für die Reisedauer zu halten. Ausnahmen müssen im Mietvertag vermerkt sein.

18. Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Firmensitz des Vermieters.